Neue Förderperiode 2014-2020
Seit 25 Jahren unterstützt die Europäische Union die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über das Programm INTERREG.
Der bayerisch-österreichische Grenzraum von Passau bis zum Bodensee ist ein Zielgebiet dieses Programms. Die
neue Förderperiode INTERREG V-A Programm Österreich – Bayern 2014-2020 hat im Mai 2015 begonnen.
Ziele und Strategien des neuen Interreg Österreich-Bayern-
Förderprogramms (2014-2020):
1. Auf- und Ausbau gemeinsamer, grenzüberschreitender Forschungs-,
Entwicklungs- und Innovationskapazitäten im
Hochschulsektor und bei Kompetenzzentren
2. Erhöhung der unternehmensbezogenen grenzüberschreitenden
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten
durch Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen
3. Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes im Hinblick auf
eine nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung
4. Verbesserung der Biodiversität durch grenzüberschreitende
Managementstrukturen von Schutzgebieten, Biodiversitätspartnerschaften,
Arten- und Bodenschutzprojekte
5. Schutz des Lebensraums und der Biodiversität durch Aufund
Ausbau der grünen Infrastruktur
6. Stärkung von grenzübergreifenden Strukturen zur Unterstützung
der regionalen Governance sowie eines Instrumentes
zur Förderung grenzübergreifender Initiativen und Projekte
unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft
7. Aufbau und Intensivierung langfristiger und struktureller
grenzübergreifender Kooperationen zur stärkeren sozialen
und ökonomischen Integration sowie zum Abbau von administrativen
und legistischen Barrieren
Die strategische Ausrichtung:
Das Programm konzentriert sich strategisch insbesondere auf die Bereiche Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie
Klimawandel und orientiert sich an folgenden europäischen Dokumenten: Europe 2020, Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020
Fünfter Kohäsionsbericht.
Kooperationsraum:
Geografisch konzentriert sich das Programm auf Projekte im Raum der bayerisch-österreichischen Grenze zwischen Passau
und Lindau (Länder Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern, Schwaben).
Finanzielles:
Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE), sowie aus nationalen Finanzmitteln
gefördert.
Die Genehmigung der INTERREG V A-Projekte (= „Großprojekte“) erfolgt durch den INTERREG-Begleitausschuss.
Die Genehmigung von Projekten unter 25.000 Euro (=Kleinprojekte) erfolgt in regionalen Lenkungsausschüssen. Die Euregio
Inntal ist Mitglied des regionalen Lenkungsauschusses Mitte. Förderwürdige Projekte können i.d.R. mit bis zu 75 Prozent finanziert
werden. Ausnahme bilden dabei Projekte des spezifischen Ziels 1, in dem es um den Auf- und Ausbau grenzüberschreitender
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten im Hochschulsektor und bei Kompetenzzentren geht. In diesem
Bereich betragen die Förderungen bis zu 85 Prozent.
Die ersten Projekte wurden bereits genehmigt. Der nächste Begleitausschuss zu Großprojekten findet im Mai 2015 statt. Um in diesem behandelt zu werden, müssen die Anträge bis Anfang März eingereicht werden (Grundsätzlich ist eine Einreichung das ganze Jahr möglich).
Aktuelle Informationen zum Förderprogramm INTERREG Bayern-Österreich und Näheres zur Antragsstellung erfahren Sie bei unserer Geschäftsstelle oder unter: http://www.interreg-bayaut.net/