DER KLEINPROJEKTEWORKSHOP 8 MÄRZ 2017

27. Februar 2017

Lesezeit: 2 Minute(n)

Am 8.März um 14.00 Uhr gibt es für Interessierte einen  WORKSHOP zu Kleinprojekte  im Interreg Bayern -Österreich Programm (bzw. für auch laufende Projekte bei offenen Fragen )  im  Euregio Büro , Prof. Sinwel Weg 2 . Alle Interessierten sind willkommen und  können Wissenswertes und Hinweise zu erfahren. Dauer 1, 5 Stunden. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird bis 7. März 2017 gebeten.

Die Einreichfrist für die nächste Einreichung endet am 15. April 2017. Anträge die bis dahin eingereicht werden können am 2. Juni 2017 behandelt werden.

 

Hier noch ein paar Grundsätze zu den Kleinprojekten:

Was ist ein Kleinprojekt?

EU-Programm: INTERREG V A Österreich – Bayern 2014-2020 www.interreg-bayaut.net

Kleinprojekt: grenzüberschreitendes Projekt mit beantragten förderfähigen Kosten bis max. 25.000 €

Projektteilnehmer: mind. je ein Projektteilnehmer von bayerischer und österreichischer Seite

Betroffenes Gebiet: Bayern: Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz, Stadt Rosenheim Österreich: Salzburg und Umgebung, Lungau, Pinzgau, Pongau, Osttirol, Tiroler Unterland

Entscheidung: Regionaler Lenkungsausschuss (RLA) MITTE

Antragsannahme/Infos: Euregio Inntal – Chiemsee – Kaisergebirge – Mangfalltal: www.euregio-inntal.com, E: office@euregio-inntal.com Geschäftsstelle in Kufstein (A), T: +43 / 660 6790866

Förderquote: max. 75 % EU-Mittel (EFRE)

Förderbereiche: alle Lebensbereiche vom Kindergarten über Schule, Berufsausbildung und Arbeitswelt bis hin zur Krankenversorgung und Altenbetreuung; aber auch Kultur, Tourismus, Öffentlicher Verkehr sowie Wirtschaft, Natur und Umwelt….. Beispiele: www.interreg-bayaut.net/projekte/liste-der-kleinprojekte/

Termine: RLA MITTE am 2. Juni 2017 (behandelt alle Projekteinreichungen bis 15. April 2017)

Hinweise für eine erfolgreiche Einreichung: Innovative Idee, Vernetzung mit neuen KooperartionspartnerInnen, nachvollziehbare Ansätze für dauerhafte Kooperation, Mehrwert durch die grenzüberschreitende Kooperation muss darstellbar sein, Beachtung der Förderfähigkeitsregeln : http://www.interreg-bayaut.net/antragsstellung/foerderfaehige-kosten/

 

Weitere Beiträge zu diesem Thema…