Informationen zum Interreg Bayern-Österreich Förderprogramm aufgrund COVID-19

2. April 2020

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Die aktuelle Situation rund um COVID-19 und die dadurch einhergegangenen Grenzbarrieren stellen viele INTERREG-Projekte vor große Herausforderungen. Wir sind uns der außergewöhnlichen Situation bewusst und der daraus resultierenden und erforderlichen Flexibilität, die wir im Rahmen des Möglichen gewährleisten wollen! Die Regionalen Koordinierungsstellen, das Gemeinsame Sekretariat,  die Verwaltungsbehörde und die Euregios unterstützen Sie gerne, um Lösungen für Ihre Projektumsetzung zu finden.  Unabhängig von dieser einzelfallbezogenen Unterstützung dürfen wir Sie auf folgende generelle Maßnahmen hinweisen:

 

Projektänderungen bzw. Änderung der Abrechnungsfristen und definierte Projektzeiträume gem. § 4 des EFRE-Fördervertrags: solange nachgewiesen werden kann, dass ein direkter Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19 Situation gegeben ist, werden wir in diesen Fällen mit entsprechender Flexibilität reagieren. Seien Sie sich bitte aber Ihren Verpflichtungen gemäß EFRE-Fördervertrag bewusst und denken Sie auch über alternative Umsetzungsmöglichkeiten nach (Online Meetings, Online Tools, Desk-Research,…). Denken Sie auch darüber nach, wann Sie Aktivitäten nachholen könnten. Die Umsetzung des Projektes gemäß Projektantrag soll in jedem Fall gewährleistet werden können. Ein präzises Zeitmanagement kann trotz des nicht vorhersehbaren Hindernisses wesentlich zu einer erfolgreichen Umsetzung Ihres Projektes beitragen.

Sollten unabhängig davon entsprechende Änderungen erforderlich sein, so stimmen Sie diese bitte primär zwischen den Projektpartnern ab! In weiterer Folge sind die Regionalen Koordinierungsstellen und die Programmverwaltung darüber zu informieren! Sämtliche Änderungen sind auf Basis des Dokuments „Formular Änderungsantrag“ darzustellen. Das entsprechende Dokument finden Sie unter https://www.interreg-bayaut.net/programm/dokumente/.

 

Frustrierte projektbezogene Aufwendungen aufgrund COVID-19 (z.B. Stornokosten für Reisen, Stornokosten für Veranstaltungen): Die Möglichkeit der Kostenrückerstattung (z.B. durch eine Versicherung) muss durch die Projektpartner geprüft werden. Ist nachweislich keine Rückerstattung der angefallenen Kosten möglich, so können diese als förderfähig anerkannt werden sofern diese auch den grundsätzlichen Förderfähigkeitsregeln entsprechen. Von besonderer Wichtigkeit ist eine entsprechende Dokumentation um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Der Vorgehensweise zur Förderfähigkeit dieser Kosten widerfährt Gültigkeit mit 01.03.2020.

 

Übermittlung von Abrechnungsunterlagen/Unterzeichnung von Förderverträgen/Projektberichten etc.: wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen die digitalen Möglichkeiten zu nutzen. So können Sie die Abrechnungsunterlagen stets via EMS einreichen und die dazugehörigen Formulare (Projektbericht etc.) nun auch ausschließlich digital unterzeichnen (entsprechende zertifizierte e-Signatur vorausgesetzt). Selbiges gilt natürlich für die Unterzeichnung des EFRE-Fördervertrags, des Partnerschaftsvertrags etc.

 

 

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