Durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts entfällt die wöchentliche Corona-Testpflicht für GrenzpendlerInnen.
Einen Bericht dazu finden Sie unter https://www.diepresse.com/5902466/gericht-kippt-corona-testpflicht-fur-grenzpendler-in-bayern
Die davor geltenden Bestimmungen zur Testung (siehe unten) sind damit vorläufig ausgesetzt.
Mit der Abänderung der Einreise-Quarantäne Verordnung besteht für GrenzpendlerInnen aus Österreich nach Bayern seit letzter Woche nun eine wöchentlich Testpflicht. Für GrenzpendlerInnen aus Bayern nach Tirol besteht keine Testpflicht, jedoch müssen diese innerhalb von 48 Stunden wieder zurück in Bayern bei sonstiger Quarantänepflicht sein. (Auch darf deren Aufenthalt im Ausland nicht zusätzlich der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient haben.)
Hier findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Testpflicht für GrenzpendlerInnen in Landkreis Rosenheim/Stadt Rosenheim, sowie die Liste für weiter Testzentren in Oberbayern und Schwaben.(2020-10-24 Testzentren in Oberbayern und Schwaben)
Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Tests von PendlerInnen?
Da die Testungen Teil der Bayerischen Teststrategie sind, werden die Kosten vom Freistaat Bayern übernommen, zumindest, wenn die Tests in Deutschland vorgenommen werden. PendlerInnen die in Stadt und Landkreis arbeiten (dies gilt eben auch für die PendlerInnen aus Tirol nach Bayern) oder leben, können sich z.B. im Testzentrum an der Loretowiese https://rosenheim.coronatest.bayern/ )kostenlos testen lassen. Die Kosten für in Österreich vorgenommene PCR-Testungen werden nicht erstattet.
Auch wurde von der Wirtschaftskammer Bezirksstelle Kufstein Screening-Station für Tiroler Unternehmen eingerichtet – diese ist speziell für PendlerInnen aus den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Schwaz. Die UnternehmerInnen der drei Bezirke können sich unter www.labortest.at registrieren. Dann melden sie ihre MitarbeiterInnen zum Test an. Die MitarbeiterInnen bekommen per SMS auf ihr Handy den exakten Termin zur Testung und einen QR-Code, der sie zur Testung berechtigt. Auch das Ergebnis und ein Befund zum Downloaden ergehen an das Smartphone. Die Kosten für das gesamte Laborservice werden von der WKT gestützt und betragen für die Firmen 100,- Euro pro Person. Der Restbetrag – der noch nicht genau feststeht – wird von der Wirtschaftskammer getragen.
Wo können sich die PendlerInnen im Landkreis Rosenheim testen lassen?
Die Tests können unter anderem am Testzentrum an der Loretowiese durchgeführt werden. Die Tests können jedoch selbstverständlich auch in Arztpraxen oder anderen zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden.
Müssen PendlerInnen eine Bestätigung des Arbeitgebers mitnehmen, damit sie sich gratis testen lassen können?
Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.
Können sich PendlerInnen auch in Österreich testen lassen? Wie werden die anfallenden Kosten mit dem Freistaat Bayern gegenverrechnet?
Tests aus Österreich werden problemlos anerkannt. Da nach Informationen des Landratsamtes Rosenheim derzeit kein staatlicher Kostenersatz vorgesehen ist, kommt eine Verrechnung aktuell nicht in Betracht.
Müssen/sollen sich PendlerInnen für die Tests vorher anmelden? Wo können sich diese anmelden?
Die Notwendigkeit einer vorherigen Anmeldung richtet sich nach der jeweils durchführenden Einrichtung. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird im Testzentrum auf der Loretowiese dringend um eine Voranmeldung unter folgendem Link gebeten: https://rosenheim.coronatest.bayern/
An wen müssen PendlerInnen das Testergebnis schicken?
Die überarbeitete Einreisequarantäneverordnung sieht vor, dass die Testergebnisse an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde übermittelt werden müssen. Laut Einreise-Quarantäne Verordnung besteht aber für die Kreisverwaltungsbehörde die Möglichkeit eine andere Stelle damit zu beauftragen. Diese Möglichkeit wird derzeit von der zuständigen Stelle im Landratsamt Rosenheim geprüft. Sollte die Vorlagepflicht beim Landratsamt Rosenheim verbleiben, wird ein Funktionspostfach hierfür eingerichtet werden. Wir werden darüber informieren, sobald eine Entscheidung feststeht.
Wie alt darf das Testergebnis maximal sein?
Der Test ist wöchentlich durchzuführen. Sollte der wöchentliche Zeitraum unterbrochen werden (z.B. durch Urlaub) darf die Testung maximal 48 Stunden vor Beginn des neuen Zeitraums erfolgen.
Wie oft müssen sich Pendler testen lassen?
Grenzpendler müssen sich mindestens einmal wöchentlich testen lassen. Die Testpflicht entfällt für Kalenderwochen, in denen keine Einreise nach Bayern erfolgt.
Wie sieht eigentlich die Situation für Studenten aus?
Von der Regelung des § 3 der EQV sind auch pendelnde Studenten erfasst.
Wie lange darf man sich als Pendler in Bayern aufhalten? Wie lange als ausländischer Staatsbürger?
Die Einreise-Quarantäne Verordnung regelt weder die Zulässigkeit der Einreise nach Bayern noch die Dauer des Aufenthalts. Sie setzt lediglich unterschiedliche Rechtsfolgen für den Fall einer Einreise aus einem Risikogebiet fest. Im Falle der GrenzpendlerInnen besteht demnach die o.g. Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage von negativen Testergebnissen.