Letzter Aufruf für Großprojekte!

31. Juli 2025

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Seit dem Start des INTERREG VI-A Programms Bayern-Österreich konnten bereits zahlreiche Großprojekte vom Begleitausschuss genehmigt werden. Nach der 5. Einreichfrist vom 31. März 2025 sind nur noch in einigen wenigen Spezifischen Zielen (SZ) Fördermittel vorhanden. Um weitere Projekteinreichungen in diesen Spezifischen Zielen zu ermöglichen, wird es daher eine 6. Einreichfrist für Großprojekte geben.

In den folgenden Spezifischen Zielen können noch Projektanträge eingereicht werden:

  • SZ 4 „Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität“
  • SZ 5 „Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung“
  • SZ 7 „Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen“

Die Frist für Projekteinreichungen ist der 31. Januar 2026 (mit der Genehmigung im Juni 2026).

Alle weiteren Informationen zu den Spezifischen Zielen finden Sie auf der hier auf der Programmwebsite. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen gerne Ihre jeweilige Regionale Koordinierungsstelle zur Verfügung.

Weitere Details zur 6. Einreichfrist finden Sie in der Zusammenfassung:

6. Einreichfrist 31.01.2026

 

Dieser Text stammt vom Gemeinsamen Sekretariat INTERREG Bayern – Österreich 2021-2027

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